Wie werden Split Payments über MERGEPORT verarbeitet?

Warum Promotions und Teilzahlungen als getrennte Zahlungsarten an das Kassensystem übergeben werden

MERGEPORT

Letztes Update: vor 2 Monaten

Einige Plattformen, z.B Wolt und Uber Eats, unterstützen sogenannte 

Split Payments.


Das bedeutet: Ein Teil der Bestellung wurde bereits online bezahlt (z. B. durch eine Promotion oder einen Gutschein), während ein anderer Teilbetrag noch offen ist und bei Lieferung oder Abholung bezahlt wird.

MERGEPORT übergibt diese Zahlungen als getrennte Payment-Einträge an das Kassensystem.

Beispiel

Wolt-Bestellung mit Gesamtbetrag:
17,22 €

Aufteilung:

  • 14,00 € bereits online bezahlt (z. B. Wolt Promotion)
  • 3,22 € noch offen

In diesem Fall übergibt MERGEPORT zwei separate Zahlungspositionen:

  1. Bereits beglichene Zahlung (Online-Zahlung / Promotion / Karte)
  2. Offener Betrag (z. B. Barzahlung bei Lieferung)

Damit wird der tatsächliche Zahlungsfluss korrekt abgebildet.

Warum ist das kein Rabatt?

Die 14,00 € Promotion sind aus Sicht des Restaurants kein Rabatt.

Wichtig:

  • Das Restaurant erhält die 14,00 € von Wolt ausgezahlt.
  • Es handelt sich daher nicht um eine Wertminderung des Umsatzes.
  • Es ist lediglich eine andere Zahlungsart.

Würde man diesen Betrag als Discount verbuchen, würde der Umsatz des Restaurants fälschlicherweise reduziert.


Deshalb werden Split Payments nicht über das Discount-Feld, sondern als getrennte Zahlungen übertragen.

Technische Integration


Im Order-Payload befinden sich die Zahlungsinformationen im Feld:

paymentInfo

Dort werden mehrere Zahlungsarten übergeben, z. B.:

  • Ein Eintrag mit payOnDelivery: true (noch offen)
  • Ein Eintrag mit payOnDelivery: false (bereits bezahlt)
  • Optional mit Kennzeichnung coupon: true

Damit ist klar getrennt:

  • Bereits bezahlter Betrag
  • Noch offener Betrag

Anforderungen an das Kassensystem

Das POS sollte:

  • Alle Einträge in paymentInfo korrekt verarbeiten
  • Bereits bezahlte Beträge als beglichen verbuchen
  • Offene Beträge als offene Zahlung erfassen
  • Online-Promotions nicht als Rabatt behandeln
  • Den Umsatz nicht reduzieren, wenn die Plattform den Betrag auszahlt

Wenn das Kassensystem keine Mehrfachzahlungen pro Bestellung unterstützt, kann es zu Abstimmungsproblemen in der Buchhaltung kommen.

War dieser Artikel hilfreich?

0 von 0 mochten diesen Artikel

Brauchen Sie weiterhin Hilfe? Kontaktieren Sie uns!